Richtlinie
Die aktuelle "Richtlinie des Arbeitskreises Fachgruppe Externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. -GDD-" wurde von den Mitgliedern der Fachgruppe am 06.05.2010 beschlossen.
Die "Fachgruppe externe DSB" ist als Arbeitskreis Teil der GDD und unterliegt deren Satzung.
Die Richtlinie bestimmt das Verhalten der Mitglieder bei der Betreuung und Beratung ihrer Interessenten und Mandanten.
Die Mitglieder der Fachgruppe setzen sich für einen sinnvollen, vertretbaren und technisch realisierbaren Datenschutz ein. Deshalb verstehen sie ihre Tätigkeit als Auftrag, das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in das Datenschutzmanagement ihrer Mandanten zu fördern.
Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Fachgruppe
- unterwerfen sie sich besonderen Qualitätsanforderungen,
- sorgen sie für eine hohe Effizienz ihrer Arbeit durch Nutzung von Synergieeffekten, durch Möglichkeiten der Kooperation in der Fachgruppe und durch Einsatz rationeller Verfahren und Werkzeuge,
- setzen sie sich für Vorteile ihrer Mandanten im Wettbewerb durch Schaffung vertrauensbildender Maßnahmen ein,
- können sie beratend auf dem Gebiet der Datensicherheit für ihre Mandanten wirken.
Sie wirken in der Regel als externe Beauftragte für den Datenschutz entsprechend der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes oder wirken beratend analog eines Unternehmensberaters.
Sämtliche Informationen über betriebliche Angelegenheiten seiner Mandanten, die dem Mitglied der Fachgruppe bei der Ausübung seiner Tätigkeit bekannt werden, werden von ihm ohne zeitliche Begrenzung streng vertraulich behandelt.
Die vollständige Richtlinie als PDF
