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Leistungen der Arbeitskreismitglieder

Leistungen

  • Festlegen und Weiterentwickeln von Datenschutzgrundsätzen sowie Entwicklung und Fortschreibung des Datenschutzkonzeptes für das Unternehmen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften
  • Entwickeln und Verabschieden von Richtlinien zur Realisierung der Datenschutzgrundsätze und Umsetzung des Datenschutzkonzeptes
  • Mitwirkung, Beratung und Unterstützung bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen mit personenbezogenen Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Vorschriften zum Datenschutz
  • Allgemeine interne Datenschutzberatung, insbesondere obligatorisches Beraten und Empfehlen bei der Organisation der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Grundsätzliche Einschaltung und Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten in und bei der Entwicklung von Projekten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Datensicherungskonzeptes einschließlich des Zugriffsberechtigungskonzeptes
  • Vorabkontrolle von automatisierten Verfahren, die besondere Risiken für Rechte und Freiheiten Betroffener aufweisen
  • Prüfen der Zulässigkeit konventioneller und automatisierter Datenverarbeitungsanwendungen in allen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Speichern, Ändern, Übermitteln, Sperren, Löschen, Nutzen) einschließlich der Organisation von datenschutzrechtlich zulässigen Auskünften und Meldungen
  • Sicherstellen der Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung durch entsprechende Vertragsgestaltungen, insbesondere bei Outsourcing im In- und Ausland
  • Führen eines Registers aller personenbezogenen automatisierten Anwendungen unter Berücksichtigung der jeweils vorrangigen Rechtsvorschriften, der Aufbewahrungsfristen, Zuständigkeiten und Zugriffsrechten
  • Dokumentieren der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
  • Sicherstellen und Prüfung der Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung im Auftrag durch entsprechende Vertragsgestaltung, insbesondere bei Outsourcing im In- und Ausland
  • Angemessene und zielgruppenorientierte Schulung und Information über den Datenschutz
  • Veranlassen und Kontrolle der Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Überwachen, Verfolgen und Auswerten von Datenschutzverletzungen
  • Sicherstellen von Rechten der Betroffenen aus den einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere Benachrichtigungen durch die zuständigen Fachbereiche
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Beschwerden


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