Auftragsdatenverarbeitung
Um eine Auftragsdatenverarbeitung handelt es sich, wenn ein anderes Unternehmen damit beauftragt wird, personenbezogene Daten nach genauer Anweisung des Auftraggebers zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzten.
Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Der Auftraggeber kann auf eine Prüfung vor Ort verzichten, wenn auf andere geeignete Weise eine Prüfung erfolgt ist.
Die Mitglieder der "Fachgruppe externe DSB" übernehmen diese Prüfungen nach einem durch die Fachgruppe standardisierten Verfahren ("Check11") im Auftrage des Auftragnehmers oder im Auftrage des Auftraggebers.
Ein Auftragnehmer kann damit dem Auftraggeber durch die Vorlage eines Prüfberichtes und eines Zertifikates nachweisen, die erforder- lichen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen zu haben.

